Förderanträge


Förderantrag

Sie möchten, dass wir Ihr Projekt unterstützen? Einfach den Förderantrag ausfüllen und per E-Mail oder Post an die Bürgerstiftung senden – wir prüfen dann zeitnah die Förderung!

Für die Unterstützung Ihres Projektes benötigen wir einen Förderantrag. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anträge bearbeitet werden können, welche den alle notwendigen Unterlagen für einen Förderantrag beinhalten.

Notwendige Unterlagen für einen Förderantrag (siehe PDF):

  • Vollständig ausgefüllter Förderantrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragsteller und Datum
  • Schriftlicher Bericht über das geplante Projekt (maximal 4 Seiten)
  • Finanzierungskonzept für das Projekt (maximal 2 Seiten)
  • Aktueller Freistellungsbescheid (gilt nur für Körperschaften)

Förderrichtlinie

Für eine Förderung Ihres Vorhabens oder Projekts durch die Bürgerstiftung Darmstadt ist die Förderrichtlinie einzuhalten. Die Förderrichtlinie finden Sie in der PDF.


1. Was wird gefördert?

Die Bürgerstiftung Darmstadt fördert Projekte und Vorhaben in den Bereichen:

  • Erziehung und Bildung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Alten, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe
  • Wohlfahrtswesen
  • Kunst, Kultur, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege
  • Kriminalprävention
  • Sport
  • Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege
  • Gesundheitswesen, Palliativ- und Hospizeinrichtungen bzw. –aktivitäten
  • Völkerverständigung
  • Traditionelles Brauchtum
  • Heimatpflege

2. Was ist förderfähig?

Förderfähig sind Anträge für:

  • dem Satzungszweck der Bürgerstiftung Darmstadt entsprechen
  • grundsätzlich gemeinnützig sind
  • einen hohen Anteil an ehrenamtlichem Einsatz bei der Realisierung aufweisen
  • einen nachhaltigen Modell- und Vorbildcharakter haben
  • Anstöße und Anregungen in der Gesellschaft geben

3. Was ist nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Anträge für:

  • Pflichtaufgaben, die im Verantwortungsbereich des Staates oder der Stadt liegen
  • kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
  • Kapitalaufbau von Vereinen und Stiftungen
  • politische oder religiöse Gruppen, wenn mit den Projekten überwiegend politische
    oder religiöse Zwecke verfolgt werden
  • bereits abgeschlossene Projekte
  • Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
  • Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich)
  • Projekte außerhalb der Region der Wissenschaftsstadt Darmstadt

4. Bedingungen zur Förderung

Weitere Bedingungen:

  • Förderungsempfänger müssen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung
    mit der Bürgerstiftung Darmstadt auf die Förderung durch die Bürgerstiftung Darmstadt
    hinweisen, z. B. durch explizite Erwähnung, Internet-Verlinkung, Abdruck oder Einfügen
    des Stiftungslogos
  • Die Förderungsempfänger sollen Bild- und Textmaterial zur Veröffentlichung
    bereitstellen. Dieses muss zur Veröffentlichung freigegeben sein
  • Vier Wochen nach Ende des Förderzeitraumes muss ein Verwendungsnachweis
    vorgelegt werden
  • Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Nicht verbrauchte Mittel
    werden spätestens mit der Vorlage des Verwendungsnachweises zurückgegeben.
  • Bei Förderungen über einen längeren Zeitraum sind regelmäßige Zwischenberichte
    abzugeben